Sie benötigen eine Überweisung zur Physiotherapie vom Hausarzt, Facharzt oder Spitalsarzt. Bringen Sie zur ersten Therapiesitzung bitte alle aktuellen Befunde mit. Die ersten 7 (GKK) bis 10 (BVA, SVA, …) Therapien können ohne chefärztliche Bewilligung in Anspruch genommen werden, danach wird die Honorarnote ausgestellt und von Ihnen beglichen.
Je nach Tarifbestimmungen Ihres Sozial- versicherungsträgers werden die Kosten anteilmäßig übernommen. Fragen Sie bei Ihrer Zusatzversicherung nach, ob ambulante Physiotherapie in Ihrem Leistungskatalog inbegriffen ist.
Eine chefärztliche Bewilligung ist dann erforderlich, wenn eine Fortsetzung der Therapie innerhalb der nächsten 13 Wochen erfolgt.